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COVID-19 UPDATES UND HYGIENEKONZEPT

MIT ABSTAND DEN SICHERSTEN BAZAAR BERLIN

Wenn der Bazaar Berlin im November seine Hallen öffnet, werden die Messe Berlin und das komplette Bazaar Berlin-Team Sorge für eine optimale Durchführung der Veranstaltung und die Einhaltung der dann geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz tragen.

Impfnachweise oder auch tagesaktuelle Tests ermöglichen es, wieder zu reisen, in Hotels zu übernachten, Restaurants zu besuchen und an Messen teilzunehmen. Das veranstaltungsbezogene Hygiene- und Sicherheitskonzept der Messe Berlin bietet darüber hinaus zusätzliche Sicherheit. So werden persönliche Treffen mit neuen und alten Geschäftspartnern wieder möglich. Während der Veranstaltung werden auch weitere Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen während der Veranstaltung umgesetzt.

Das Konzept beruht auf folgenden Prinzipien: Hygiene, Abstand und Kontaktnachverfolgung. Wir appellieren an die Eigenverantwortung aller, die anerkannten Abstands- und Hygieneregeln und eine „No- Handshake-Policy“ zu beachten. Dazu gehören die Einhaltung eines empfohlenen Mindestabstands von 1,5 Metern und die Vermeidung größerer, dazu eng(er) stehender Personen – Ansammlungen.

Bei neuen Erkenntnissen werden im Rahmen einer laufenden Anpassung des Sicherheits- und Hygienekonzeptes weitere notwendige und sinnvolle Maßnahmen oder Methoden, wie z. B. die Durchführung von Schnelltests oder der Einsatz neuer technischer Tools berücksichtigt.

Um gute Entscheidungen treffen zu können – für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter*innen und für Sie selbst – benötigen Sie aktuelle Informationen. Wir sind uns dessen bewusst und haben daher FAQ's für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an bazaar@messe-berlin.de.

Aktuelle Informationen der Messe Berlin zum Thema finden Sie hier.


FAQ FÜR BESUCHER*INNEN

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Aussteller*innen, Partner*innen und Besucher*innen hat für uns oberste Priorität. Die Messe Berlin hat daher – basierend auf der aktuellen Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Abstimmungen mit dem zuständigen Gesundheitsamt – ein umfangreiches Hygiene- und Sicherheitskonzept entwickelt. Das Konzept beruht auf folgenden Prinzipien: Hygiene, Abstand, Lüftung und Kontaktnachverfolgung. Darauf basierend erstellen wir für jede Veranstaltung ein individuelles Konzept, das die Besonderheiten der jeweiligen Messe und die aktuellen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie berücksichtigt.

Nähere Informationen zu den konkreten Maßnahmen auf den einzelnen Veranstaltungen finden Sie auf den jeweiligen Websites. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gern an die Kolleg*innen der jeweiligen Veranstaltung. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Veranstaltungs-Websites.

Die Messe Berlin orientiert sich am so genannten 3G-Prinzip, d.h. an Veranstaltungen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet, geimpft oder genesen sind und den entsprechenden Nachweis hierfür beim Zutritt vorlegen können. Die 3G-Regel gilt nur für die Tage der Veranstaltung inkl. möglicher Probe- und Übergabetage vor dem jeweiligen Veranstaltungsstart (mit Kundenkontakt). Auf- und Abbauzeiten sind davon ausgenommen. In Hinblick auf den Nachweis ist Folgendes zu beachten:

• Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

• Geimpfte müssen einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz (14 Tage nach der zweiten Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorlegen.

• Genesene, deren Covid 19-Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt, müssen ein positives PCR-Testergebnis sowie einen Nachweis über mindestens eine Impfung mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vorlegen. Wenn die Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, reicht die Vorlage des positiven Testergebnisses.

Hier gelten die aktuellen Reisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland: Wer mit dem Flugzeug einreist oder sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, muss bestimmte Regeln beachten. Grundsätzlich gilt, dass Einreisende aus allen ausländischen Risikogebieten bundesweit dazu verpflichtet sind, ihre Einreise vorab digital anzumelden. Diese Meldung hat über das vom Robert Koch-Institut eingerichtete Einreiseportal unter der Webadresse einreiseanmeldung.de zu erfolgen.
Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dabei wird zwischen drei Arten von Risikogebieten unterschieden:
• Risikogebiete: Sonstige Gebiete, in welchen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht
• Hochinzidenzgebiete: Gebiete, in welchen die 7-Tage-Inzidenz bei > 200 liegt.
• Virusvarianten-Gebiete: Gebiete, in welchen bestimmte SARS-CoV-2-Mutationen verbreitet auftreten.
Die Liste der ausländischen Risikogebiete wird vom Robert-Koch-Institut fortlaufend aktualisiert. Bitte informieren Sie sich kurz vor Ihrer Abreise über die aktuellen Bestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass jeweils abhängig davon, aus welchem Gebiet die Einreise erfolgt, weitere Einreisebeschränkungen (Vorlage eines Negativtests, Impfnachweises, Genesenennachweis) bestehen können. Informationen zum Thema Corona und Einreise in Deutschland in mehreren Sprachen finden Sie hier.

Hier gelten die jeweils aktuellen Vorgaben der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Für Teilnehmer*innen (Besucher*innen, Aussteller, Dienstleister, Caterer, Standbauer etc.) besteht aktuell eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske). Teilnehmer*innen an Veranstaltungen im Freien müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten.

Im Rahmen unseres allgemeinen Hygiene- und Sicherheitskonzeptes haben wir Maßnahmen und Hinweise entwickelt, um die Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise getrennte Ein- und Ausgänge, Zutrittssteuerung, reduzierte Sitzplätze vor Bühnen bzw. in Catering-Bereichen sowie entsprechend dimensionierte Durchgangsbreiten. Welche konkreten Maßnahmen für die jeweilige Veranstaltung greifen, werden im veranstaltungsspezifischen Hygienekonzept definiert. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten.

Teil des veranstaltungsbezogenen Hygiene- und Sicherheitskonzeptes ist ein konkreter Reinigungs- und Hygieneplan. Im Rahmen dessen sind neben der regelmäßigen Reinigung und Desinfektion von Toilettenanlagen, Türklinken und Handläufen mobile Stationen zur Handdesinfektion an den Eingängen des Geländes, wie auch in den Toilettenanlagen selbst, zu finden. Darüber hinaus weisen wir die Teilnehmer*innen auf die entsprechende Handhygiene, sowie das Einhalten der Hust- und Niesetikette hin.

Sämtliche Räume und Hallen verfügen über eine maschinelle Lüftung, die während der Veranstaltungslaufzeit ausreichende Luftwechselraten bzw. Zuluftmengen (je nach Außenwitterung) sicherstellt. Während der Auf- und Abbauzeit zu jeder Veranstaltung wird ab 50 zeitgleich anwesenden Personen in einer Halle bzw. im Einzelfall entschieden, wann und in welchem Umfang (Zuluft-/Luftwechsel-Raten) die RLT-Anlagen für eine unterstützende Belüftung in Betrieb genommen werden.

Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen und eingrenzen zu können, werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben alle Teilnehmer*innen erfasst. Dies erfolgt entweder bei der Ticketregistrierung oder spätestens beim Einlass. Hierzu werden im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang die folgenden Daten dokumentiert:
• Vor- und Familienname
• Telefonnummer
• Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
• die vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse
• Anwesenheitszeit
• die Vorlage eines anerkannten COVID-19-Negativtestergebnis bzw. einer Befreiung hiervon
• die Platz- oder Tischnummer (sofern vorhanden)
Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation gilt auch für Dienstleister*innen, Mitarbeiter*innen und andere Personen während der gesamten Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeiten. Die Daten werden dem zuständigen Gesundheitsamt auf behördliche Anforderung zur Verfügung gestellt. Die Daten werden im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet und im Falle der Vorlage des Negativtestergebnisses 48 Stunden nach Veranstaltungsende und in allen anderen Fällen zwei Wochen nach Veranstaltungsende gelöscht.

Die Messe Berlin gewährleistet bei allen Veranstaltungen eine sofortige medizinische Versorgung durch geschultes Sanitäts-Personal und entsprechende Einrichtungen vor Ort. Dem Hallenplan der jeweiligen Veranstaltung entnehmen Sie bitte den genauen Standort der Sanitätswache.
Sollten vor dem Messebesuch Symptome wie Husten oder Fieber auftreten, weisen wir sämtliche Teilnehmer*innen sowie Aussteller, Mitarbeiter*innen und Dienstleister darauf hin, das Messegelände nicht zu betreten und umgehend eine*n Ärzt*in zu konsultieren.
Im Notfall auf dem Messegelände:
• Erste Hilfe durch eine*n Ärzt*in des DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
Telefon: +49 30 3038-2222
Im Notfall außerhalb des Messegeländes:
• Berliner Hotline bei Covid-19-Verdacht: +49 30 90 28 28 28 8 (8.00-20.00 Uhr)
• Hotline "Ärztlicher Bereitschaftsdienst": +49 116 117
• nur im Notfall den Krankenwagen rufen: 112
• Ärzt*innen vor Ort in Berlin (die meisten sprechen Englisch)
Denken Sie daran: Rufen Sie vor dem Besuch eines medizinischen Unterstützungszentrums an und informieren Sie über den Verdacht auf Covid-19.

FAQ FÜR AUSSTELLER*INNEN

Bauliche Maßnahmen beim Messestand, die das Einhalten der Abstände erleichtern, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und regelmäßige Desinfektion – als Aussteller können Sie mit zahlreichen, eigenverantwortlichen Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer*innen beitragen. Vieles davon ist mit relativ einfachen Mitteln und ohne größere Kosten umzusetzen.

Für den Auf- und Abbau sowie für die Veranstaltung ist ein Hygienekonzept verpflichtend, dass unter Berücksichtigung der örtlichen und standbaulichen Gegebenheiten die Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Ihrem Stand und Ihren Präsentationsbetrieb während der Veranstaltung definiert. Interne und externe Mitarbeiter*innen sind dazu entsprechend zu unterwiesen. Zudem sollte ein*e Verantwortliche*r benannt werden, der die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der Auf-/Abbauphase sowie während der Veranstaltungslaufzeit überwacht und als örtlicher Ansprechpartner*in fungiert.

Besonders wichtig ist insbesondere das eigene Verhalten: Auf Abstände achten, regelmäßiges intensives Händewaschen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – Maßnahmen, die für die meisten von uns in den vergangenen Monaten selbstverständlich geworden sein sollten.

Für die Einhaltung des Mindestabstands am Messestand ist der Aussteller verantwortlich. Zudem hat jeder Aussteller die Vorgaben der Sicherheits- und Hygienebestimmungen der jeweiligen Veranstaltung zu beachten. Um dies zu erleichtern, empfehlen wir, Standbau und Mobiliar darauf abzustimmen (vgl. Empfehlung zum Standbau). Also beispielsweise keine enge Bestuhlung in Besprechungsräumen, Bodenmarkierungen, Beschilderungen und Plexiglasschutzwände am Infocounter. Das gesamte Standpersonal sollte darüber hinaus entsprechend geschult und möglichst „standortfest“ eingesetzt werden.

Auch die Vereinbarung von Gesprächsterminen im Vorfeld ist hilfreich, um Besucherströme besser zu verteilen.

Sie können die Standreinigung wie gewohnt nach Ihrer Registrierung als Austeller buchen. Zusätzliche Reinigungsleistungen (z.B. Desinfektion) können gemäß Ihrer individuellen Anforderungen auf Basis eines zusätzlichen Kostenangebotes ebenfalls in Auftrag gegeben werden. Dazu zählt unter anderem die regelmäßige Reinigung von Oberflächen der Tische und Counter, Equipment wie Schreibmaterialien oder Mikrofone, die nach jeder Nutzung direkt desinfiziert werden sollten. Weiterhin empfehlen wir ausdrücklich, am Stand ausreichend Handdesinfektionsmittel für Standpersonal und Besucher*innen vorzuhalten. Darüber hinaus sollte von Ihnen als Aussteller ein/e verantwortliche*r Mitarbeiter*in benannt werden, der/die als Ansprechpartner*in für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln fungiert.

Catering am Messestand ist erlaubt, sofern dabei die geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlins eingehalten wird. Demnach dürfen Speisen und Getränke nur am Tisch verzehrt werden. Dabei sind die Bestuhlung und Anordnung der Tische so vorzunehmen, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Oberflächen sollten ebenfalls sichergestellt werden sowie eine ausreichende Durchlüftung (keine geschlossenen Räume). Bitte beachten Sie, dass je Sitz- oder Tischgruppe nach derzeitiger geltender Verordnung nicht mehr als zehn Personen sitzen dürfen. Hier darf der Abstand von 1,5 Metern unterschritten werden.

Dies gilt jedoch nur für das Verzehren von Speisen und Getränken und nicht für den Seminar- und Konferenzbereich wie Meetings und Workshops. Der Aufenthalt im bestuhlten Cateringbereich sollte daher nur dem Essen und Trinken vorbehalten sein. Zu diesem Zweck kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.

Für den Auf- und Abbau (sowie für die Veranstaltung) ist ein Hygienekonzept verpflichtend zu erstellen, das unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der baulichen Abläufe bei den Auf-/Abbauarbeiten die Hygienemaßnahmen definiert. Interne und externe Mitarbeiter*innen sind entsprechend zu unterweisen. Zudem sollte ein*e Standbau-Verantwortliche*r benannt werden, der die Einhaltung örtlich überwacht und als Ansprechpartner*in fungiert.

Beim Auf- und Abbau ist darüber hinaus eine gestaffelte Arbeitsweise hilfreich, bei der die Gewerke nacheinander arbeiten, um die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Idealerweise wird in festen kleinen Teams gearbeitet. Auch ausreichend Desinfektionsmittel, Handschuhe und Mund-Nasen-Bedeckungen sollten vorgehalten werden.

Die Kontaktdaten und Anwesenheitszeiten von Dienstleistern*innen, Mitarbeiter*innen und anderen Personen werden während der gesamten Veranstaltung von der Messe Berlin erfasst, d.h. konkret: Vor- und Familienname, Telefonnummer (unter der die Person am besten erreichbar ist), vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes, Anwesenheitszeit, die Vorlage eines anerkannten COVID-19-Negativtestergebnis bzw. einer Befreiung hiervon und gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer.

Die Daten werden dem zuständigen Gesundheitsamt jedoch nur auf behördliche Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie werden im Einklang mit datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet und im Falle der Vorlage des Negativtestergebnisses 48 Stunden nach Veranstaltungsende und in allen anderen Fällen zwei Wochen nach dem Verlassen des Veranstaltungsortes gelöscht.

Aussteller müssen ihr gesamtes Standpersonal (inkl. Dienstleister*innen wie Messebauer*innen etc.) über den „Ticketshop“ namentlich anmelden. Im Zuge dessen erhalten sie dann die erforderlichen Messeausweise, die beim Betreten und Verlassen des Messegeländes gescannt und somit registriert werden.

Als Aussteller tragen Sie die Verantwortung, eine Kontaktliste der Anwesenden an Ihrem Stand zu führen und den Gesundheitsbehörden zur Ermittlung von Kontaktpersonen von SARS-CoV-2-Infizierten zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für Mitarbeiter*innen, Zuliefer*innen, Dienstleister*innen, Fremdfirmen sowie selbstständige Mitarbeiter*innen, die am Standbau beteiligt sind. Sämtliche Daten müssen unter Einhaltung der DSGVO-Regelungen 48 Stunden bzw. zwei Wochen gespeichert und danach gelöscht werden (siehe oben).

Terminals oder Infocounter sind hilfreich, um kurzfristige Gesprächstermine zu vereinbaren und die Standbesucher*innen bei Betreten und Verlassen des Standes zu registrieren. Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten von den Besucher*innen erfassen, zu denen ein intensiverer Kontakt bestand, beispielsweise bei längerem Kunden-Gespräch. Flüchtige Kontakte, beispielsweise, wenn nur eine Infobroschüre mitgenommen wird oder eine kurze Bewirtung erfolgt, müssen nicht erfasst werden.

Viele Aussteller werden sicherlich auf bestehende Messestände zurückgreifen, doch auch die lassen sich mit relativ einfachen Maßnahmen an die veränderten Anforderungen anpassen. Hier ein paar Tipps für den Messestand:
• Planen Sie Ihren Messestand so großzügig (freiflächig) auf, dass die Einhaltung des Mindestabstands bei den Aktivitäten am Stand zu jeder Zeit möglich ist. Vermeiden Sie unnötige Engstellen.
• Bei Empfangstheken und Exponat-Präsentationen den Mindestabstand zu den Hallengängen berücksichtigen.
• Exponate und Präsentationsflächen (z.B. LED-Wände) so anlegen, dass der Mindestabstand zwischen den Besucher*innen eingehalten werden kann und Ansammlungen vermieden werden.
• Zweigeschossige Stände sollten breite Treppen oder ggf. Treppen mit Einbahnverkehr vorsehen (ggf. Abkleben oder Bodenmarkierungen anbringen).
• Oben geschlossene Räume sind nicht empfohlen. Räume, in denen Besucherverkehr stattfindet, sollten für ausreichenden Luftaustausch offen gestaltet werden. Zumindest sollte eine ständige Durchlüftung gewährleistet werden.

• Ausreichend dimensionierte Aufenthalts- bzw. Besuchsflächen einplanen.
• Sitzbereiche und Besprechungsräume großzügig gestalten.
• Hygieneschutzwände einbauen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
• Möglichkeiten zur Handdesinfektion auf dem Messestand, evtl. Mund-Nasen-Bedeckungen bereitstellen.
• Physische Kontaktpunkte wie Theken, Tische und Türklinken sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Hilfreich hingegen sind Raumteiler, um Abstände zu wahren.
• Glatte wischbare Oberflächen lassen sich besser reinigen.

Eine definierte Anzahl gibt es nicht, vielmehr ist der Aussteller dafür verantwortlich, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m durchgehend auf seiner Standfläche zu gewährleisten. Sollten Mindestabstände in Einzelfällen oder in einzelnen Bereichen nicht umsetzbar sein, gelten erhöhte Hygienebedingungen und Hygienemaßnahmen, z.B. der Einbau von Spuckschutz-Vorrichtungen an Theken und Service-Countern, sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.


FAQ ZU DEN AUSSTELLER-TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Wenn wir als Veranstalter den Bazaar Berlin aus Gründen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs nicht durchführen können, werden wir den ausstellenden Unternehmen keine Standmiete in Rechnung stellen. Die gezahlte Standmiete wird Ihnen dann erstattet oder auf Wunsch für die nächste Ausgabe des Bazaar Berlin verwendet.

Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF, 63,4 kB) für Messen und Ausstellungen der Messe Berlin GmbH.

Wenn die Absage aufgrund von behördlich angeordneten Reiserestriktionen im Herkunftsland oder in Deutschland erfolgt und die Reiserestriktionen die Einreise unmöglich machen oder für das ausstellende Unternehmen unzumutbar sind, wird dem ausstellenden Unternehmen keine Standmiete berechnet bzw. die Standmiete erstattet.

Von einer Unzumutbarkeit ist auszugehen, wenn die Rückkehr in das Herkunftsland unmöglich oder mit einer mehr als 7-tägigen Quarantäne nach der Rückkehr verbunden wäre oder die Einreise nach Deutschland eine mehr als 7-tägige Quarantäne erfordern würde.

Die Reiserestriktionen im Herkunftsland sind der Messe Berlin durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

Aktuelle Informationen über die Einreibebeschränkungen finden Sie auf der Website des auswärtigen Amts.

Wie in den vorherigen Jahren können Sie Ihre Teilnahme nach der Standanmeldung jederzeit vor Bestätigung unseres Platzierungsangebots noch widerrufen.

Sobald Sie den Platzierungsvorschlag bestätigen, treten unsere Rücktrittsregelungen in Kraft. Möchten Sie Ihre Teilnahme nach der Bestätigung absagen, müssen Sie uns informieren, sobald Sie diese Entscheidung getroffen haben. Dies gibt uns die Möglichkeit, ein anderes Unternehmen für Ihre Standfläche zu suchen. Wenn wir ein anderes ausstellendes Unternehmen für Ihre Standfläche finden, werden wir als Veranstalter Ihnen lediglich 25 Prozent des geschuldeten Gesamtbetrags in Rechnung stellen – als Ausgleich für die zusätzlichen Kosten. Sollten wir kein anderes ausstellendes Unternehmen für Ihre Standfläche finden, sind Sie verpflichtet, die Standmiete in voller Höhe zu zahlen.

Wir sind zuversichtlich, dass der Bazaar Berlin 2021 stattfinden wird. Wir befinden uns in einem konstanten Austausch mit den zuständigen Behörden und geben diese Informationen zeitnah an unsere ausstellenden Unternehmen und Messebesucher*innen weiter. In Kooperation mit den Behörden bemühen wir uns nach besten Kräften, die Situation realistisch einzuschätzen und eine eventuelle Absage der Messe rechtzeitig vorher zu kommunizieren, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Wir weisen hiermit darauf hin, dass Sie als ausstellendes Unternehmen verpflichtet sind, sich im Vorfeld der Teilnahme an dem Bazaar Berlin über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen, die im Zusammenhang mit der Eindämmung des SARS-CoV-2 erlassen wurden, zu informieren und sich daran zu halten. Zudem sind Sie verpflichtet, die von der Messe Berlin für die erlassenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen des Bazaar Berlin zu beachten, die Ihnen hier zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.